Umweltbaubegleitung

Zunehmend finden sich in Baugenehmigungen Auflagen, die eine Umweltbaubegleitung oder ökologische Baubegleitung fordern.

Das Ziel der Umweltbaubegleitung ist die Beachtung aller Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie die Vermeidung von Umweltschäden. Immer häufiger wird auch kleineren Bauvorhaben unterschiedlichster Vorhabenträger, eine Umweltbaubegleitung zur Auflage gemacht.

Radwegzwischen Wutöschingen und Degernau (WT) -
Radwegsanierung zwischen Wutöschingen und Degernau (WT) –
Durch die Umweltbaubegleitung wurden angrenzende Ökosysteme vor Schäden geschützt und durch Verhandlungen mit Naturschutzbehörden ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet.

Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Flora Fauna Habitat (FFH) Richtlinien, DIN-Normen und weiteren Vorschriften, können schnell zu Zeitverzögerungen und Strafzahlungen führen. Deshalb ist es sinnvoll eine Umweltbaubegleitung zur Beratung zu beauftragen, auch wenn es nicht explizit von Behörden gefordert wird. Strafzahlungen bei Beschädigung eines Baumbestandes oder der Tötung einer geschützten Tierart sind keine Seltenheit. Eine Umweltbaubegleitung lohnt sich für Sie und die Umwelt.

Gerne übernehmen wir diese Aufgabe auch auf Ihrer Baustelle.

Wir kümmern uns um die Naturschutzrechtlichen und -fachlichen Fragen, treten mit Naturschutzbehörden in Kontakt, ziehen die entsprechenden Experten hinzu und finden auch bei Zielkonflikten die ideale Lösung.