Ökopunkte und Ausgleichsmaßnahmen

Eingriffe in die Natur
z.B. Bau eines Windkraftwerks im Außenbereich

Falls Sie einen Eingriff in der Natur planen, müssen Sie diesen Eingriff entsprechend ausgleichen. Eingriff und Ausgleich werden anhand der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) bewertet.

Die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg trifft landeseinheitliche Regelungen für die Anerkennung und Bewertung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ökokonto-Maßnahmen). Eingriffe in den Naturhaushalt und deren Ausgleich können anhand der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) bewertet werden.

Genehmigungsverfahren für Eingriffe werden durch entsprechende Maßnahmen entlastet und beschleunigt.

Gerne beraten wir Sie oder führen eine entsprechende Bewertung durch.


Potentielle Ausgleichsflächen
z.B. Acker, Parkplatz, Waldstück, ungenutzte Grünfläche

Bereits die Umnutzung eines Ackers oder die Entsiegelung eines Parkplatzes, generiert Ökopunkte. Die Ökopunkte können auf einem Ökokonto gutgeschrieben werden. Ökopunkte werden am Markt frei gehandelt und gegen € getauscht. Der Preis unterliegt dabei starken Schwankungen.

Gerne bewerten wir Ihre Fläche und beraten Sie im Umgang mit Ausgleichsflächen.