Vegetationsaufnahmen

Bestimmung von Pflanzenarten und Lebensräumen im Gelände und Darstellung als Entscheidungsgrundlage für Eingriffe in den Naturhaushalt, Bauvorhaben, Bebauungspläne oder weitere Maßnahmen.

Baumbestandspläne können Bestandteile des Bauantrags sein und werden v.a. in Bereichen mit wertvollem Gehölzbestand von Behörden gefordert.
Mit der nötigen Artenkenntnis und Kenntnis der Naturschutzrechtlichen Bestimmungen, erstellen wir Ihnen innerhalb weniger Tage einen Baumbestandsplan für Ihren Bauantrag.

Wir beraten Sie auch gerne bei notwendigen Ersatzpflanzungen, wenn Gehölze entfernt werden müssen.

In Baumbestandsplänen werden dargesellt:

  • Alle Gehölze mit ihrem botanischen und „deutschen“ Namen auf dem Baugrundstück, auf den Nachbargrundstücken bis zu einem Abstand von 5 m und im Straßenbereich.
  • Schutzstatus der nach Baumschutzverordnung (BaumSchVO) geschützten Bäume. Dies sind alle Laub- und Nadelbäume, sowie die Obstsorten Walnuss, Holzbirne, Holunder und Haselnuss ab folgenden Größen:
    • alle einstämmigen Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm oder mehr
    • alle mehrstämmigen Bäume, wenn 1 Stamm mindestens 40 cm misst und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt.
  • Gehölze, deren Pflanzung und Erhaltung Gegenstand einer Auflage einer Baugenehmigung oder eines sonstigen rechtlichen Verfahrens war (z.B. im Freiflächengestaltungsplan oder Ersatzpflanzungen).
  • Vorhandene oder angrenzende Schutzgebiete
  • Stammumfang, gemessen in 1 m über dem Erdboden.
  • Höhe der Bäume in Metern – mittels Laserdistanz.
  • Bei mehrstämmigen Gehölzen den Stammumfang der einzelnen Stämme.
  • Baumkrone in korrekter, maßstäblicher Darstellung.
  • beabsichtigte Veränderungen (Fällung, Verpflanzung).
  • Umrisse von Über- und Unterbauung bestehender, zu beseitigender und geplanter Baukörper, einschließlich Tiefgaragen in maßstäblicher Darstellung.